2. Sitzung des Dialogforums am 19.01.2021 als Video-Konferenz
des geplanten Ausbaus mit kritischen Fragen zu Wort gemeldet.
nicht wie gesetzlich vorgeschrieben „vernünftige Alternativen“ zum
konventionellen Ausbau untersucht wurden, konnten die anwesenden
Mitarbeiter der Autobahn GmbH (früher: Straßen.NRW) nicht beantworten.
Verkehrsprognosen des BVWPs sogar noch übertroffen werden. Auf Nachfrage
wurde zugegeben, dass folgende für eine Zukunftsprognose wesentliche
Einflussparameter keine Berücksichtigung gefunden haben:
• die politisch gewollte Mobilitätswende (Schiene statt Straße)
• Klimaschutz, Erforderliche CO2-Einsparung auch im Straßenverkehr
(Steigerung der CO2-Bepreisung)
• Verringerung des Pendlerverkehrs durch Homeoffice, RRX im 15-
Minuten-Takt, Fahrradschnellwege und Carsharing.
Daher drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um ein sogenanntes
„Gefälligkeitsgutachten“ handelt, um die Notwendigkeit des achtspurigen
Ausbaus zu beweisen.
Wie beim Beteiligungstermin für die Träger öffentlicher Belange wurden
nochmals die möglichen Ausbauvarianten aus Sicht der Planer vorgestellt. Aus
Sicht der Ausbaugegner gibt es keine umweltverträglich Lösung, denn es
werden Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen vernichtet bzw.
eingeschränkt. Auf Nachfrage, was denn Vorrang bei der Wahl der Varianten
habe: Umweltbelange oder das technische Regelwerk für den Straßenbau,
wurde nur ausweichend geantwortet.
Die Machbarkeitsstudie für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) war
ursprünglich für Herbst 2020 zugesagt. Jetzt wurde von der Autobahn GmbH
nur ein „Sachstand“ vorgetragen, der in erster Linie aus einer Aufzählung der
Probleme bestand. Obwohl es noch keine detaillierte Untersuchung gibt, kommt
man zu dem Schluss, dass eine TSF kaum Vorteile gegenüber dem Status quo
bringt.
Von Seiten der Bürgerinitiative wurde darauf hingewiesen, dass es in
Deutschland inzwischen ca. 500 km gut funktionierende TSF gibt und
Untersuchungen gezeigt haben, dass dort nicht nur der Verkehrsfluss
verbessert wurde, sondern auch die Unfallzahlen zurückgegangen sind.
Außerdem sieht die BI einen Interessenkonflikt darin, dass die
Machbarkeitsstudie von den Planern erstellt wird, die an dem Planungsauftrag
für den großen achtspurigen Ausbau interessiert sind und nicht von einem
unabhängigen Institut.
Fazit:
Die Autobahn GmbH wird solange den achtspurigen Ausbau planen bis der
Bedarfsplan zum BVWP geändert wird und der kann nur (und muss!) durch den
Bundestag geändert werden.
Rheinische Post vom 23.1.2021: A3-Gegner sprechen von „Gefälligkeitsgutachten“