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Volksabstimmung in der Schweiz zum Autobahnausbau

Volksabstimmung zum Autobahnausbau in der Schweiz

In der Schweiz wurde am 24. November 2024 unter anderem über den dort geplanten Autobahnausbau in einer Volksabstimmung entschieden. Zu den Wortführern der Ausbaugegner gehören die „Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz“ mit ihren guten Argumenten für mehr Gesundheitsschutz durch den Verzicht auf den Ausbau, da dieser mehr Verkehr zur Folge hat mit mehr Luftverschmutzung, mehr Lärm, mehr Verletzten, mehr Mikroplastik-Abrieb, mehr CO2-Ausstoß:

https://www.aefu.ch/2024/10/07/der-autobahnausbau-gefaehrdet-unsere-gesundheit/

Die Argumente der „Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz“ im Detail

Die Schweizer haben sich mit 53% zu 47% gegen den Fernstraßen-Ausbau ausgesprochen. Leider haben wir diese Möglichkeit in Deutschland nicht.

 

 

Metropolregion Rheinland fordert die temporäre Seitenstreifen-Freigabe als Dauerlösung

Metropolregion Rheinland fordert TSF als Dauerlösung

Die „Metropolregion Rheinland“, ein Zusammenschluss der Städte, Kreise, dem Landschaftsverband Rheinland und den Industrie- und Handelskammern fordert die über 20 Jahre Vorschrift fallen zu lassen, wonach eine temporäre Seitenstreifen-Freigabe (TSF) nur als Übergangslösung im Vorgriff auf einen endgültigen Ausbau zulässig ist. Explizit wird die Umsetzung der TSF für den Autobahnabschnitt der A3 zwischen Hilden und Leverkusen gefordert:
Metropolregion Rheinland fordert Prüfung von temporären Seitenstreifenfreigaben auf Autobahnen als dauerhafte Maßnahme

 
 

 

Die GRÜNEN fordern nochmals den Verzicht auf den Ausbau der A3

Die GRÜNEN im Regionalrat fordern den Verzicht auf den 8-spurigen Ausbau der A3

Wegen der immensen Kostensteigerung für den geplanten Ausbau der A3 fordern die GRÜNEN im Regionalrat nochmals den Verzicht auf den Ausbau und als Alternative die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF), die gemäß der Machbarkeitsstudie lediglich 10% an Kosten verursachen würde und eine vergleichbare Kapazitätssteigerung erbringt.

Bergische Morgenpost vom 17.Mai 2024: Grüne fordern Umdenken beim Ausbau der A3

 
 

 

Verkehrsministerium verzögert die temporäre Seitenstreifen-Freigabe

Sanierung der Anschlussstelle Solingen/Langenfeld ohne Berücksichtigung einer möglichen temporären Seitenstreifen-Freigabe

Die Anschlussstelle Solingen/Langenfeld soll in den nächsten 18 Monaten als letzter Teil des Autobahnabschnitts Leverkusen-Hilden aufwändig saniert werden. Die wirtschaftlich sinnvolle direkte bauliche Berücksichtigung der temporären Seitenstreifen-Freigabe (TSF) ist nicht geplant, obwohl angeblich auch die Autobahn GmbH die TSF als Vorgriff auf einen eventuellen späteren achtspurigen Ausbau favorisiert. Der Antwort von Sebastian Bauer (Stabsstelle Kommunikation der Autobahn GmbH) auf unsere Nachfrage lässt darauf schließen, dass hier das Bundesverkehrsministerium versucht die rasche Umsetzung der TSF zu verhindern bzw. ganz zu blockieren:

Sehr geehrter Herr Bergfeld,
ich bedanke mich für das freundliche Telefonat. Gerne habe ich im Projektteam nachgefragt bzgl. eines Sachstands zur Temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) auf der A3 zwischen der Anschlussstelle Leverkusen-Opladen und dem Autobahnkreuz Hilden. Die gesamte Thematik befindet sich weiterhin in der Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Eine Entscheidung durch das BMDV steht weiterhin aus. Ich bitte das Projektteam, mich in der Sache auf dem Laufenden zu halten. Sofern es hierzu Neuigkeiten gibt, werde ich gerne auf Sie zukommen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH Rheinland
Im Auftrag

Sebastian Bauer
 

Mit Schreiben vom 17.7.2023 an die Bürgermeister der Anrainerstädte und den Landrat des Kreises Mettmann hatte das BMDV noch Folgendes mitgeteilt:

„…Daher erwägt die Autobahn GmbH des Bundes, im Vorgriff auf den vom Deutschen Bundestag beschlossenen regelgerechten Ausbau, übergangsweise eine temporäre Seitenstreifenfreigabe umzusetzen, um die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Dazu bereitet die Autobahn GmbH des Bundes derzeit ein entsprechendes Umsetzungskonzept vor…“

Nachdem die Machbarkeitsstudie vom 7.6.2022 zu einem positiven Urteil zur Realisierung einer TSF gekommen war, wäre eigentlich eine zeitnahe Planung zu erwarten gewesen, damit der vorgebliche „Engpass“ auf der A3 schnell beseitigt wird. Stattdessen behindert man jetzt erst einmal 18 Monate lang den Verkehr durch die Sanierungsarbeiten ohne nach Abschluss eine Kapazitätserweiterung erreicht zu haben.

Rheinische Post vom 5.3.2024:
A3: Grüne wollen Vorfestlegung verhindern

Antwort der Autobahn GmbH zur Anfrage von „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ im Regionalrat
Düsseldorf vom 28.2.2024

Rheinische Post vom 19.3.2024: Kostensprung bei Ausbauplänen für A3

 
 

 

Verkehrsministerium legt aktuellen Gesamtmittelbedarf für die Projekte des BVWP 2030 vor

Die vom BMDV vorgelegte aktualisierte Kostenermittlung für die Projekte des BVWP 2030 zeigt exorbitante Steigerungen

Die vom Verkehrsministerium vorgelegte aktualisierte Ermittlung der Baukosten (Stand Juli 2023) zeigt sehr hohe Kostensteigerungen gegenüber den Angaben im Bundesverkehrswegeplan 2030 (Stand 2014). Für den Ausbau der A3 von Leverkusen-Opladen bis Kreuz Hilden wird die Steigerung der Baukosten von 285,9 Mio.€ auf 531,3 Mio.€ angegeben; also um 86%!
Auszug aus der Bedarfsermittlung bezüglich A3 Leverkusen-Hilden
Aber da bekanntlich Kostenschätzungen immer zu niedrig angesetzt werden, wird das noch lange nicht das Ende der Fahnenstange sein.
Zum Vergleich: Die Machbarkeitsstudie für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) gibt die Kosten hierfür mit 43 – 59 Mio.€ an. Das sind gerade einmal 8 – 11 % des achtspurigen Ausbaus. Und das bei annähernd gleich großer Kapazitätserweiterung!
Hier noch die gesamte Bedarfsermittlung für alle Projekte des BVWP 2030

 

Bürgermeister fordern erneut die Umsetzung der temporären Seitenstreifenfreigabe. Jetzt liegt eine positive Antwort vor.

Schreiben der Bürgermeister an Verkehrsminister Wissing.
Jetzt liegt eine positive Antwort vor. Die TSF wird ausgeführt!

Mitteilung auf der Homepage der Stadt Langenfeld zum Schreiben vom 21.6.2023 an das BMDV
Antwortschreiben aus dem Bundesverkehrsministerium vom 17.7.2023
Bericht im WDR am 27.7.2023
Rheinische Post vom 2.8.2023: „Bund prüft temporäre Freigabe des Seitenstreifens“

Auf Nachfrage von 3reicht! am 12.6.2023 bei der Autobahn GmbH hieß es noch:
„Die Autobahn GmbH des Bundes hält weiterhin an der Realisierung einer temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) im Vorgriff auf einen achtstreifigen Ausbau fest. Hierzu wurde eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr entscheidet über das weitere Planungsgeschehen. Hierzu wurde von der Autobahn GmbH eine Entscheidungsgrundlage gefertigt. Derzeit werden hierzu ergänzende Unterlagen aufgestellt. Erst auf Grundlage des tatsächlichen Planungsauftrages können dann Aussagen zur Zeitschiene getroffen werden.“
Nachdem die Machbarkeitsstudie für eine TSF seit über einem Jahr vorlag, hat das Wissing-Ministerium -wahrscheinlich auf das neuerliche Drängen der Bürgermeister- endlich entschieden, dass die TSF zur Ausführung kommt. Selbstverständlich mit dem altbekannten Hinweis, dass es sich um ein Provisorium bis zum endgültigen achtspurigen Ausbau handelt. Aber nichts hält bekanntlich so lange wie ein Provisorium! Der gemeinsame Kampf der Anrainerstädte, der IHK und nicht zuletzt unserer Bürgerinitiative 3reicht! hat zu diesem Teilerfolg geführt.
Jetzt gilt es dafür zu streiten, dass auch die TSF eine wesentliche Veränderung darstellt, die einen besseren Lärmschutz bedingt. Und natürlich für die TSF als dauerhafte Alternative zum achtspurigen Ausbau.

Hier noch ein aufschlussreicher Beitrag der Sendung Kontraste vom 15.6.2023:
Volker Wissing und die Autobahnen

Etwas zum Schmunzeln, wenn es nicht so traurig wäre aus der Sendung Frontal vom 27.6.2023:
TOLL !: Die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes

Wissings Ultimatum / 3reicht!-Demo

Bundesverkehrsminister Wissing setzt den Ländern ein Ultimatum

Verkehrsminister Wissing hatte die Verkehrsminister der Bundesländer aufgefordert innerhalb von nur eineinhalb Wochen bis zum 28.4.2023 allen Autobahnprojekten in ihren Ländern zuzustimmen, die im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) von 2016 in die Priorität „Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft sind, damit sie in das vorgesehene Planungsbeschleunigungsgesetz aufgenommen werden können. Dies sind allein in NRW 66 Ausbauprojekte. Wissing ignoriert dabei folgende Tatsachen:

  • Im Jahre 2021 wäre die vorgeschriebene Überprüfung des BVWP fällig gewesen, was schon vom damaligen Verkehrsminister Scheuer auf Ende 2023 verschoben wurde.
  • Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist keine Rede davon, dass auch der Neu- und Ausbau von Fernstraßen beschleunigt werden soll, sondern lediglich die Sanierung der bestehenden Straßen-Infrastruktur.
  • 2019 hat die große Koalition das Klimaschutzgesetz verabschiedet, dass vom Bundesverfassungsgericht 2021 nachträglich verschärft wurde. Danach ist jede Investition des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob sie mit den Klimaschutzzielen vereinbar ist.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat sich der Forderung Wissing widersetzt und die gesetzte Frist zunächst verstreichen lassen. Dann aber doch „zähneknirschend“ am 2.5.2023 zugestimmt. Für ihn gilt die Devise „Sanierung vor Ausbau der Straßen-Infrastruktur“. Bezüglich des A3-Ausbaus hat er in seinem Antwortschreiben gefordert als Alternative die temporäre Seitenstreifenfreigabe „in Betracht zu ziehen“.
Von der CDU gibt es Rückendeckung. „Eine realistische Gesamtbewertung war innerhalb der durch den Bund sehr knapp gesetzten Frist nicht möglich„, sagte am Freitag Oliver Krauß, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Krischer handele „im Interesse der Menschen hier in NRW„.
WDR Aktuelle Stunde am 28.4.2023
Tagesschau am 28.4.2023

Hier die neuste Entwicklung nach dem „Rückzieher“ von Oliver Krischer am 2.5.2023:
WDR Aktuelle Stunde am 3.5.2023
WDR Lokalzeit Bergisches Land am 3.5.2023

Im Vorfeld dieser Entscheidung und im Rahmen der bundesweiten Aktion „Wiesen und Wald statt Asphalt“ hat die Bürgerinitiative 3reicht! eine „Trassenwanderung“ längs der A3 in der Ohligser Heide veranstaltet um gegen den achtspurigen Ausbau und für eine intelligente Verkehrssteuerung zu demonstrieren.
WDR Aktuelle Stunde am 22.4.2023
WDR Lokalzeit Bergisches Land am 27.4.2023

Ampel-Koalition weicht Klimaschutz auf

Ampelkoalition vertagt den Klimaschutz

Beim Lesen des „Modernisierungspakets für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“, das nach der Marathonsitzung des Koalitionsausschusses herausgekommen ist, traut man seinen Augen nicht:

  • Das Klimaschutzgesetz (KSG) soll dahingehend aufgeweicht werden, dass die Verfehlung der jährlichen Klimaschutzziele im Sektor Verkehr durch die anderen Sektoren ausgeglichen werden kann. Es ist nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht, das 2021 das KSG im Sinne künftiger Generationen auf eine Verschärfung gedrängt hatte, dieses Spiel nicht billigt.
  • Für 144 Autobahn-Bauvorhaben soll „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben werden; dazu gehören alle, die im Bundesverkehrswegeplan in Kategorie VB-E „vordringlicher Bedarf, Engpassbeseitigung“ eingestuft sind. Dazu gehört bekanntlich auch der achtspurige Ausbau der A3 von Leverkusen bis Dinslaken. Es gibt allerdings einen Vorbehalt: „Die Festschreibung geschieht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Einvernehmen mit dem jeweils betroffenen Land“ Hier werden wir den NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer beim Wort nehmen, der den A3-Ausbau vor einiger Zeit als überflüssig bezeichnet hat. Hier hat er die Möglichkeit die Ehre der GRÜNEN zu retten. In der Rheinischen Post vom 4.4.2023 hat Krischer deutlich Stellung bezogen; Zitat:
    „Offen gesagt habe ich kein Verständnis für die Prioritäten des Bundesverkehrs­ministers. Uns bröseln gerade die Autobahnbrücken unter den Reifen weg. Wenn der Bundesverkehrsminister nachprüfbar endlich genügend Personal und Geld für die Sanierung der Autobahnbrücken bereitstellt, ist die Landesregierung auch gerne bereit, sich mit den Ausbauprojekten des Bundes zu beschäftigen.“
    „Statt sich monatelang mit 144 Ausbauprojekten zu beschäftigen, hätte ich mal gerne eine Antwort auf die Frage, wie Herr Wissing 873 Autobahnbrücken allein in NRW in den nächsten zehn Jahren sanieren will.“
    Bleibt zu hoffen, dass er sich mit dieser Meinung in der schwarz-grünen Koalition durchsetzen kann.

Hier noch die hanebüchene Erklärung von FDP-Chef Lindner warum die Klimaschutzziele im Verkehrssektor nicht erreicht werden:
Lindner bei Maybrit Illner am 30.3.2023
Herr Wissing darf also nach Lindners Meinung weiter gegen das KSG verstoßen, weil die Bürger das so wollen.
Als sofort wirksame „Push-Maßnahmen“ wären dagegen z.B. ein Tempolimit von 100 km/h und Sonntagsfahrverbote erforderlich, so lange bis „Pull-Maßnahmen“ wie Antriebswende und attraktiver öffentlicher Verkehr wirksam werden. Es ist zu hoffen, das es genügend „Abweichler“ gibt, um die Änderung des KSG zu verhindern oder das Bundesverfassungsgericht die vorzeitige Änderung des Gesetzes für unzulässig erklärt. Denn im derzeit gültigen KSG ist in §4 (7) festgelegt, dass die Aufhebung der Grenzwerte für die einzelnen Sektoren frühestens 2031 erfolgen kann. Zitat:
„(7) Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag im Jahr 2028 einen Bericht zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union sowie zu technischen Entwicklungen vorlegen. In dem Bericht wird die Bundesregierung auch untersuchen, ob in der Zeit ab dem Jahr 2031 im Lichte dieser Entwicklungen auf die Zuweisung von zulässigen Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren verzichtet werden kann. In diesem Fall legt die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vor.“

Wer es noch nicht getan hat, kann hier die Forderung von Fridays For Future nach einem Rücktritt von Verkehrsminister Wissing unterstützen:
https://weact.campact.de/petitions/verkehrsminister-wissing-treten-sie-zuruck-1

Das Umweltbundesamt bestätigt die Unfähigkeit von Verkehrsminister Wissing

Totalversager Wissing

Der Bundesverkehrsminister verstößt gegen das Bundesklimaschutzgesetz indem im Verkehrssektor nicht nur die zulässigen Emissionsgrenzwerte für 2022 überschritten wurden, sondern sich zusätzlich die CO2-Emissionen sogar noch erhöht haben. Hier das vernichtende Urteil des Bundesumweltamtes:

„Im Verkehr wurden im Jahr 2022 rund 148 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors rund 1,1 Millionen Tonnen (0,7 Prozent) über dem Wert von 2021 und rund neun Millionen. Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2022 zulässigen Jahresemissionsmenge von 138,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Der Verkehr ist der einzige Sektor, der gleichzeitig sein Ziel verfehlt und einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Trotz der besonders hohen Kraftstoffpreise im Jahr 2022 und der befristeten Einführung des 9-Euro-Tickets im ÖPNV sind die Emissionen des Straßenverkehrs wieder gestiegen. Nachdem die Corona-Einschränkungen weitgehend aufgehoben wurden, hat der Pkw-Verkehr wieder leicht zugenommen. Außerdem wurden die hohen Kraftstoffpreise durch den „Tankrabatt“ gemindert. Obwohl 2022 bei den Neuzulassungen von Elektroautos ein Rekordjahr war, reicht der Zuwachs nicht aus, um die Zunahme der Emissionen auszugleichen.“
(aus: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/uba-prognose-treibhausgasemissionen-sanken-2022-um )

Dieser Minister schadet nicht nur der Verkehrswende in Deutschland, sondern mit seiner Forderung nach der Neuzulassung von Verbrenner-PKWs mit E-Fuels nach 2035 auch dem Ansehen Deutschlands als verlässlicher Partner in der EU. Statt Wissing zu entlassen steht der Bundeskanzler ihm neuerdings auch noch bei. Vielleicht kann die Petition von Fridays For Future „Verkehrsminister Wissing – treten Sie zurück!“ wenigstens etwas Druck auf die Koalition ausüben:
https://weact.campact.de/petitions/verkehrsminister-wissing-treten-sie-zuruck-1?share=0b7d7a29-13ef-456a-81b7-cf71ac5044c3&source=email-share-button&utm_medium=recommendation&utm_source=email

Machbarkeitsstudie zur Seitenstreifen-Freigabe liegt vor

Die Machbarkeitsstudie zur temporären Seitenstreifen-Freigabe liegt vor

Schon Anfang 2020 wurde von NRW-Verkehrsminister Wüst die damals zuständige Straßen.NRW beauftragt eine Machbarkeitsstudie für eine temporäre Seitenstreifen-Freigabe (TSF) zwischen Hilden und Leverkusen zu erstellen. Im Juni 2022 lag die Studie vor, wurde jedoch von der inzwischen zuständigen Autobahn GmbH nicht öffentlich gemacht und erst im Dezember 2022 als Entscheidungsvorlage dem Bundesverkehrsminister übergeben. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die TSF mit vertretbarem Aufwand machbar ist. Die wesentlichen Punkte sind folgende:

  • Die Fahrbahnen sind auf ganzer Strecke einschließlich der 20 Unterführungen unter anderen Verkehrswegen breit genug zur Einrichtung einer TSF.
  • Auf ganzer Fahrbahnbreite einschließlich der Seitenstreifen ist eine ausreichende Tragfähigkeit für Schwerlastverkehr gegeben.
  • Von den 16 Brücken über andere Verkehrswege sind nach derzeitigem Stand 5 Brücken zu erneuern bzw. zu verbreitern.
  • 27 zusätzliche Nothaltebuchten sind einzurichten.
  • Zusätzliche Ein- und Ausfädelungsstreifen bzw. Verlängerungen müssen im Bereich Dreieck Langenfeld, Anschlussstelle Solingen/Langenfeld, Rastanlage Ohligser Heide und Rastplatz Reusrather Heide außen angebaut werden.
  • Für diese Maßnahmen wird auf jeden Fall ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.
  • Die geschätzten Baukosten liegen bei 43 – 59 Mio. €, je nachdem, wie viele Brücken zusätzlich saniert werden müssen.
  • Z.Z. geht man davon aus, dass durch die TSF keine zusätzlichen Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich sind.
  • Die Inbetriebnahme eines ersten Teilabschnitts kann danach bis 2027 erfolgen, die komplette Strecke bis 2029.
    Aber vielleicht hilft da die Anwendung des Planungsbeschleunigungsgesetzes.

WDR Lokalzeit Bergisches Land am 31.1.2023
WDR Aktuelle Stunde am 2.2.2023

Die komplette Machbarkeitsstudie TSF

In der Studie wird allerdings mehrfach die altbekannte Argumentation der Autobahn GmbH wiederholt, dass eine TSF nur möglich im Vorgriff auf den endgültigen Ausbau ist. Dabei beruft sich die Autobahn GmbH auf das über zwei Jahrzehnte alte „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ARS 20/2002“. Inzwischen wurde durch zahlreiche verkehrswissenschaftliche Untersuchungen belegt, dass bei der TSF durch Verstetigung des Verkehrs der Fahrzeugdurchsatz erhöht und das Unfallrisiko verringert wird.
Aktuelle Argumentationshilfe für eine dauerhafte TSF kommt von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), also der Institution, die für die Richtlinien im Straßenbau zuständig ist. Ende 2022 sind die „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022)“ veröffentlicht worden. Besonders interessant ist im Anhang der Steckbrief zu den RAA (Richtlinie zur Anlage von Autobahnen). Dort heißt es unter anderem:

„Treibhausgas (THG)-Emissionen und Energieverbrauch sind von den dort gefahrenen Geschwindigkeiten und Fahrmodi abhängig“; (sprich: Wir brauchen eine Geschwindigkeitsreduzierung.)

„Das deutsche Autobahnnetz ist weitgehend realisiert. Schwerpunkte sind die Instandsetzung und Erhaltung des bestehenden Netzes“; (das spricht für sich.)

„Temporäre Seitenstreifenfreigaben und intelligente Verkehrssteuerungssysteme können den Verkehrsfluss verstetigen und im Einzelfall Ausbaubedarf reduzieren“; (der Satz könnte von uns sein. Also keine Rede mehr davon, dass die TSF nur im Vorgriff auf einen endgültigen Ausbau möglich ist.)

„Der Neu- und Ausbau von Autobahnen erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, wobei die Vorgaben vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaschutzziele regelmäßig überprüft werden sollen.“

„In einer THG-Gesamtbetrachtung sind induzierte Verkehre mit einzubeziehen.“

Ebenfalls von der FGSV wurde 2015 das überarbeitete „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015“ herausgegeben. Darin sind explizit zwei- und dreispurige Fahrbahnen mit TSF als Planungsmöglichkeit für eine dauerhafte Lösung aufgeführt. Die darin enthaltene Tabelle 2 zeigt auch, dass die Kapazitäten von vierspuriger Fahrbahn und dreispuriger Fahrbahn mit TSF gar nicht weit auseinander liegen. Wobei die Baukosten nach heutigen Preisen bei  10 zu 1 liegen dürften.

Schlussbemerkung:
Für die Bürgerinitiative „3reicht!“ ist die temporäre Seitenstreifen-Freigabe nach wie vor nur die zweitbeste Lösung nach der Belassung des derzeitigen Zustands mit telematischer Steuerung zur Strecken- und Netzbeeinflussung. Auch die Dauerzählstellen der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) zeigen nicht die von der Autobahn GmbH beschworene Verkehrszunahme auf der A3 zwischen Opladen und Hilden: