Ampel-Koalition weicht Klimaschutz auf

Ampelkoalition vertagt den Klimaschutz

Beim Lesen des „Modernisierungspakets für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“, das nach der Marathonsitzung des Koalitionsausschusses herausgekommen ist, traut man seinen Augen nicht:

  • Das Klimaschutzgesetz (KSG) soll dahingehend aufgeweicht werden, dass die Verfehlung der jährlichen Klimaschutzziele im Sektor Verkehr durch die anderen Sektoren ausgeglichen werden kann. Es ist nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht, das 2021 das KSG im Sinne künftiger Generationen auf eine Verschärfung gedrängt hatte, dieses Spiel nicht billigt.
  • Für 144 Autobahn-Bauvorhaben soll „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben werden; dazu gehören alle, die im Bundesverkehrswegeplan in Kategorie VB-E „vordringlicher Bedarf, Engpassbeseitigung“ eingestuft sind. Dazu gehört bekanntlich auch der achtspurige Ausbau der A3 von Leverkusen bis Dinslaken. Es gibt allerdings einen Vorbehalt: „Die Festschreibung geschieht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Einvernehmen mit dem jeweils betroffenen Land“ Hier werden wir den NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer beim Wort nehmen, der den A3-Ausbau vor einiger Zeit als überflüssig bezeichnet hat. Hier hat er die Möglichkeit die Ehre der GRÜNEN zu retten. In der Rheinischen Post vom 4.4.2023 hat Krischer deutlich Stellung bezogen; Zitat:
    „Offen gesagt habe ich kein Verständnis für die Prioritäten des Bundesverkehrs­ministers. Uns bröseln gerade die Autobahnbrücken unter den Reifen weg. Wenn der Bundesverkehrsminister nachprüfbar endlich genügend Personal und Geld für die Sanierung der Autobahnbrücken bereitstellt, ist die Landesregierung auch gerne bereit, sich mit den Ausbauprojekten des Bundes zu beschäftigen.“
    „Statt sich monatelang mit 144 Ausbauprojekten zu beschäftigen, hätte ich mal gerne eine Antwort auf die Frage, wie Herr Wissing 873 Autobahnbrücken allein in NRW in den nächsten zehn Jahren sanieren will.“
    Bleibt zu hoffen, dass er sich mit dieser Meinung in der schwarz-grünen Koalition durchsetzen kann.

Hier noch die hanebüchene Erklärung von FDP-Chef Lindner warum die Klimaschutzziele im Verkehrssektor nicht erreicht werden:
Lindner bei Maybrit Illner am 30.3.2023
Herr Wissing darf also nach Lindners Meinung weiter gegen das KSG verstoßen, weil die Bürger das so wollen.
Als sofort wirksame „Push-Maßnahmen“ wären dagegen z.B. ein Tempolimit von 100 km/h und Sonntagsfahrverbote erforderlich, so lange bis „Pull-Maßnahmen“ wie Antriebswende und attraktiver öffentlicher Verkehr wirksam werden. Es ist zu hoffen, das es genügend „Abweichler“ gibt, um die Änderung des KSG zu verhindern oder das Bundesverfassungsgericht die vorzeitige Änderung des Gesetzes für unzulässig erklärt. Denn im derzeit gültigen KSG ist in §4 (7) festgelegt, dass die Aufhebung der Grenzwerte für die einzelnen Sektoren frühestens 2031 erfolgen kann. Zitat:
„(7) Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag im Jahr 2028 einen Bericht zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union sowie zu technischen Entwicklungen vorlegen. In dem Bericht wird die Bundesregierung auch untersuchen, ob in der Zeit ab dem Jahr 2031 im Lichte dieser Entwicklungen auf die Zuweisung von zulässigen Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren verzichtet werden kann. In diesem Fall legt die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vor.“

Wer es noch nicht getan hat, kann hier die Forderung von Fridays For Future nach einem Rücktritt von Verkehrsminister Wissing unterstützen:
https://weact.campact.de/petitions/verkehrsminister-wissing-treten-sie-zuruck-1