Gemeinsamer Antrag zum Autobahnausbau in Leverkusen im Wortlaut
Es wäre sicher hilfreich im gemeinsamen Kampf für eine Änderung des Bedarfsplans bezüglich des Ausbaus der A3, wenn die übrigen Anrainerstädte eine ähnliche Drohkulisse durch überparteilichen Ratsbeschluss aufbauen. Z.B. in folgender Form:
Sollte das Bundesverkehrsministerium bei der Bedarfsplanüberprüfung an seiner Ausbauplanung als achtspurigem Regelquerschnitt festhalten, verkauft die Stadt insbesondere weder Flächen an Bund oder Land bzw. an andere mit dem Autobahnbau befasste Gesellschaften, noch stellt sie Flächen für Baustelleneinrichtungen, Ersatztrassen, Umleitungsmaßnahmen etc. bereit, und schöpft alle möglichen Rechtsmittel aus, um eine Bereitstellung zu verhindern. Jegliche weitere planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten durch die Stadt erfolgt ausschließlich auf Beschluss des Rates.