0 21 75/89 04 97 kw.bergfeld@3reicht.de

Machbarkeitsstudie zur Seitenstreifen-Freigabe liegt vor

Die Machbarkeitsstudie zur temporären Seitenstreifen-Freigabe liegt vor

Schon Anfang 2020 wurde von NRW-Verkehrsminister Wüst die damals zuständige Straßen.NRW beauftragt eine Machbarkeitsstudie für eine temporäre Seitenstreifen-Freigabe (TSF) zwischen Hilden und Leverkusen zu erstellen. Im Juni 2022 lag die Studie vor, wurde jedoch von der inzwischen zuständigen Autobahn GmbH nicht öffentlich gemacht und erst im Dezember 2022 als Entscheidungsvorlage dem Bundesverkehrsminister übergeben. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die TSF mit vertretbarem Aufwand machbar ist. Die wesentlichen Punkte sind folgende:

  • Die Fahrbahnen sind auf ganzer Strecke einschließlich der 20 Unterführungen unter anderen Verkehrswegen breit genug zur Einrichtung einer TSF.
  • Auf ganzer Fahrbahnbreite einschließlich der Seitenstreifen ist eine ausreichende Tragfähigkeit für Schwerlastverkehr gegeben.
  • Von den 16 Brücken über andere Verkehrswege sind nach derzeitigem Stand 5 Brücken zu erneuern bzw. zu verbreitern.
  • 27 zusätzliche Nothaltebuchten sind einzurichten.
  • Zusätzliche Ein- und Ausfädelungsstreifen bzw. Verlängerungen müssen im Bereich Dreieck Langenfeld, Anschlussstelle Solingen/Langenfeld, Rastanlage Ohligser Heide und Rastplatz Reusrather Heide außen angebaut werden.
  • Für diese Maßnahmen wird auf jeden Fall ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.
  • Die geschätzten Baukosten liegen bei 43 – 59 Mio. €, je nachdem, wie viele Brücken zusätzlich saniert werden müssen.
  • Z.Z. geht man davon aus, dass durch die TSF keine zusätzlichen Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich sind.
  • Die Inbetriebnahme eines ersten Teilabschnitts kann danach bis 2027 erfolgen, die komplette Strecke bis 2029.
    Aber vielleicht hilft da die Anwendung des Planungsbeschleunigungsgesetzes.

WDR Lokalzeit Bergisches Land am 31.1.2023
WDR Aktuelle Stunde am 2.2.2023

Die komplette Machbarkeitsstudie TSF

In der Studie wird allerdings mehrfach die altbekannte Argumentation der Autobahn GmbH wiederholt, dass eine TSF nur möglich im Vorgriff auf den endgültigen Ausbau ist. Dabei beruft sich die Autobahn GmbH auf das über zwei Jahrzehnte alte „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ARS 20/2002“. Inzwischen wurde durch zahlreiche verkehrswissenschaftliche Untersuchungen belegt, dass bei der TSF durch Verstetigung des Verkehrs der Fahrzeugdurchsatz erhöht und das Unfallrisiko verringert wird.
Aktuelle Argumentationshilfe für eine dauerhafte TSF kommt von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), also der Institution, die für die Richtlinien im Straßenbau zuständig ist. Ende 2022 sind die „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022)“ veröffentlicht worden. Besonders interessant ist im Anhang der Steckbrief zu den RAA (Richtlinie zur Anlage von Autobahnen). Dort heißt es unter anderem:

„Treibhausgas (THG)-Emissionen und Energieverbrauch sind von den dort gefahrenen Geschwindigkeiten und Fahrmodi abhängig“; (sprich: Wir brauchen eine Geschwindigkeitsreduzierung.)

„Das deutsche Autobahnnetz ist weitgehend realisiert. Schwerpunkte sind die Instandsetzung und Erhaltung des bestehenden Netzes“; (das spricht für sich.)

„Temporäre Seitenstreifenfreigaben und intelligente Verkehrssteuerungssysteme können den Verkehrsfluss verstetigen und im Einzelfall Ausbaubedarf reduzieren“; (der Satz könnte von uns sein. Also keine Rede mehr davon, dass die TSF nur im Vorgriff auf einen endgültigen Ausbau möglich ist.)

„Der Neu- und Ausbau von Autobahnen erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, wobei die Vorgaben vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaschutzziele regelmäßig überprüft werden sollen.“

„In einer THG-Gesamtbetrachtung sind induzierte Verkehre mit einzubeziehen.“

Ebenfalls von der FGSV wurde 2015 das überarbeitete „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015“ herausgegeben. Darin sind explizit zwei- und dreispurige Fahrbahnen mit TSF als Planungsmöglichkeit für eine dauerhafte Lösung aufgeführt. Die darin enthaltene Tabelle 2 zeigt auch, dass die Kapazitäten von vierspuriger Fahrbahn und dreispuriger Fahrbahn mit TSF gar nicht weit auseinander liegen. Wobei die Baukosten nach heutigen Preisen bei  10 zu 1 liegen dürften.

Schlussbemerkung:
Für die Bürgerinitiative „3reicht!“ ist die temporäre Seitenstreifen-Freigabe nach wie vor nur die zweitbeste Lösung nach der Belassung des derzeitigen Zustands mit telematischer Steuerung zur Strecken- und Netzbeeinflussung. Auch die Dauerzählstellen der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) zeigen nicht die von der Autobahn GmbH beschworene Verkehrszunahme auf der A3 zwischen Opladen und Hilden:

 

Auch IHK Düsseldorf für Seitenstreifenfreigabe

Auch die IHK Düsseldorf spricht sich für die temporäre Seitenstreifen-Freigabe statt des 8-spurigen Ausbaus aus

 

Wie schon die Bergische IHK im März 2022 spricht sich jetzt auch die IHK Düsseldorf in einem Brief an Verkehrsminister Wissing gegen den 8-spurigen Ausbau und für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) aus:

Pressemitteilung der IHK vom 3.1.2023
Rheinische Post vom 4.1.2023
Lokalzeit Bergisches Land vom 4.1.2023

Für die IHK stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund, die wir auch teilen. Zum einen die vielfach höheren Baukosten des 8-spurigen Ausbaus gegenüber einer temporären Seitenstreifen-Freigabe ohne wesentlich größere Kapazitätssteigerung, vor allem aber die Verlustzeiten im Wirtschaftsverkehr  während der mindestens 10-jährigen Bauzeit für den geplanten Ausbau. Die genannten Kosten für den Ausbau (ca. 300 Mio.€)  und die Realisierung der TSF (ca. 30 Mio.€) haben wir ebenso ermittelt und können sie bestätigen.

Insofern deckt sich die Auffassung der IHK mit unseren eigenen Überlegungen zu diesen Alternativen. Für uns stehen allerdings die Umweltaspekte im Vordergrund. Nicht unerwähnt lassen möchten wir erzielbare Umweltschonungen. So werden ca. 22 ha Flächen auch mit Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Naherholungsgebieten weniger beansprucht. Auch das haben wir in die Bewertung mit einbezogen. Unsere gesamten Überlegungen haben wir in einer Tabelle zusammengestellt.
Soweit unsere Anmerkungen zum Anschreiben beider IHK’s an Verkehrsminister Wissing.

Bereits am nächsten Tag hat die Autobahn GmbH auf den Vorstoß der IHK in gewohnter Weise reagiert und lehnt die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) als Dauerlösung ab:

Lokalzeit Düsseldorf vom 5.1.2023

Dabei beruft sie sich auf das inzwischen über 20 Jahre alte „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ARS 20/2002“, wonach eine TSF nur als vorübergehende Maßnahme bis zum endgültigen Ausbau möglich ist, obwohl mittlerweile mehrere wissenschaftliche Untersuchungen an vorhandenen Seitenstreifenfreigaben vorliegen, die belegen, dass durch eine TSF nicht nur der Verkehrsfluss verbessert wird, sondern auch die Unfallgefahr verringert wird. Bereits im Jahre 2020 wurde „Straßen NRW“ (heute: „Autobahn GmbH“) vom damaligen NRW-Verkehrsminister Wüst mit einer Machbarkeitsstudie zur TSF beauftragt. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse!

Krischer erklärt den A3-Ausbau für überflüssig

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer äußert sich zum BVWP 2030 und zum A3-Ausbau

In einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger hat der NRW-Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer den Vorrang von Sanierung vor Neu- und Ausbau von Autobahnen betont und speziell den A3-Ausbau als überflüssig bezeichnet. Außerdem fordert er Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf zügig die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Angriff zu nehmen:
Zusammenfassung der Aussagen von Oliver Krischer im Kölner Stadtanzeiger

Auch in der ZDF-Heute-Show am 16.12.2022 wurde die Borniertheit der FDP in Person von Wissing und Lindner bezüglich Autoverkehr satirisch verarbeitet:
Ausschnitt aus der Heute-Show

 

 

Wissing will den Bundesverkehrswegeplan 2030 durchziehen

Verkehrsminister Wissing verweigert einen echten Dialog über den Bundesverkehrswegeplan 2030

 
Im Koalitionsvertrag heiß es noch (Zitat):
„Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an.
Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplans. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.“
Davon will Minister Wissing nun nichts mehr wissen wie in der ersten Sitzung des Dialogs mit den o.g. Verbänden am 7.12.2022 deutlich wurde:
Die Jugendorganisationen der Verbände werden überhaupt nicht an diesem „Dialogprozess“ beteiligt. Dabei ist es gerade diese Generation, die die Umweltschäden infolge der Fehlentwicklung im Straßenverkehr zu spüren bekommt:
Statt den wegen der vielen Straßenbauprojekte umwelt- und klimaschädlichen Bundesverkehrswegeplan 2030 infrage zu stellen will Wissing nur einen Dialog über einen Mobilitätsplan 2040 führen, nachdem der BVWP 2030 verwirklicht worden ist.
Man muss sich langsam die Frage stellen, ob der Mann für die Menschen in diesem Land arbeitet oder für die Automobil- und Straßenbauindustrie. Das Umweltsünden-Register von Wissing und der „Weiter-So-Partei“ FDP wird immer länger:
  • Kein Tempolimit zur CO2-Einsparung
  • Tankrabatt für mehr CO2-Ausstoß und Zusatzgewinne für die Mineralölindustrie
  • Keine ernsthaften Bemühungen die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen
  • jetzt: Keine grundlegende Revision des Bundesverkehrswegeplans 2030 und Planungsbeschleunigung auch für Straßenbauprojekte?
    Man darf gespannt sein, ob es ein Machtwort des selbsternannten „Klimakanzlers“ gibt!

 

 

Protest der Leverkusener BI „Keinen Meter mehr“ in Berlin

Die Leverkusener Bürgerinitiative „Keinen Meter mehr“ gegen den Ausbau der A1 und A3 auf Leverkusener Gebiet hat vor dem Verkehrsministerium protestiert

Die Arroganz des FDP-geführten Ministeriums gegenüber den besorgten Bürger wurde dadurch deutlich, dass weder Minister Wissing noch irgendein subalterner Mitarbeiter bereit war mit der Bürgerinitiative zu sprechen und die Sammlung der Unterstützer-Unterschriften entgegen zu nehmen.

 

Fotos: Bernhard Ibold
 
 
 
 
 

„Bündnis Verkehrsinitiativen“ und „3reicht!“ appellieren an die Koalitionsverhandler*innen in NRW

Erklärung von „Bündnis Verkehrsinitiativen“ zu den anstehenden Koalitionsverhandlungen in NRW

Die NRW-Mitglieder des Bündnisses Verkehrsinitiativen, dem auch die Bürgerinitiative „3reicht!“ angehört, haben an die Teilnehmer an den Koalitionsverhandlungen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen appelliert, die dringend erforderliche Mobilitätswende in NRW und darüber hinaus im Bund zu forcieren. Zu den dringend auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfenden Straßenbauprojekten des Bundesverkehrswegeplans wird in der Erklärung unter anderen auch der achtspurige Ausbau der A3 zwischen Leverkusen und Hilden und darüber hinaus bis Dinslaken genannt.
 
 

Appell von „3reicht!“ an die Verhandlungsführer von CDU und Bündnis 90/Die Grünen

Wie das bundesweite „Bündnis Verkehrsinitiativen“ fordert „3reicht!“ ebenfalls die Mobilitätswende allgemein voranzutreiben und darüber hinaus ein klares Bekenntnis gegen den geplanten Ausbau der A3 zwischen Leverkusen und Dinslaken.
 
 

Schriftverkehr mit dem Bundesverkehrsministerium

Schriftverkehr mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)

In einem Schreiben an Verkehrsminister Wissing und zur Kenntnisnahme an weitere Ministerien und den Verkehrsausschuss haben wir bezugnehmend auf Aussagen im Koalitionsvertrag zum Umgang mit dem Bundesverkehrswegeplan auf widersprüchliche Angaben zum Nutzen/Kosten-Verhältnis des A3-Ausbaus hingewiesen und vom Verkehrsministerium eine ausweichende Antwort bekommen, die uns zu einem weiteren Schreiben veranlasst hat.

Unser Schreiben an  Verkehrsminister Wissing+Ministerien+Verkehrsausschuss vom 24.01.2022
Anlage: Nutzen-Kosten-Analyse
mit  angebenen Zeitkosten im Bundesverkehrswegeplan
und angegebenen Zeitkosten in der Untersuchung zur temporären Seitenstreifenfreigabe

Antwortschreiben von Baudirektor Zangl vom BMDV vom 21.02.2022

Da diese Antwort viele Fragen offen lässt, haben wir noch einmal nachgehakt und auf Alternativen zum geplanten Ausbau in ökologischer und ökonomischer Hinsicht hingewiesen.

Sehr geehrter Herr Zangl,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 21.2.2022 auf unser Schreiben vom 24.1.2022.
In dem beigefügten Schreiben vom 31.3.2022 haben wir dargestellt, welche Abwägungen bezüglich des im Betreff genannten Ausbauprojektes im Zuge der anstehenden Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans unserer Meinung nach erforderlich wären. Dies müsste dann -wie im Koalitionsvertrag festgelegt- mit den Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden diskutiert werden. Da es sich um ein laufendes Projekt handelt, gilt die Aussage im Koalitionsvertrag: „Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.“ Können Sie uns schon sagen, wann und in welcher Form diese Abstimmung erfolgen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Karl Wilhelm Bergfeld

Unser Schreiben an BDir Zangl+Ministerien+Verkehrsausschuss vom 31.3.2022

Die Bergische IHK bekräftigt NEIN zum A3-Ausbau

Die Bergische IHK bekräftigt ihre Ablehnung des A3-Ausbaus

Die Bergische Industrie- und Handelskammer hatte Mitte 2021 ihre Mitglieder zum achtspurigen A3-Ausbau in der geplanten Form befragt. Die 173 Unternehmen, die sich beteiligt hatten, hatten seinerzeit wie folgt abgestimmt:
38% für den geplanten Ausbau
62% gegen den geplanten achtspurigen Ausbau, davon
39% für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) und
23% für die Belassung des Ist-Zustandes.

In einem Artikel der Rheinischen Post vom 11.3.2022 erteilt sie dem A3-Ausbau nochmals eine Absage und plädiert stattdessen für die temporäre Seitenstreifenfreigabe:
„IHK verabschiedet sich von A3-Ausbau“

Auch in der WDR-Lokalzeit Bergisches Land hat die IHK ihre ablehnende Haltung zum A3-Ausbau deutlich gemacht:
Lokalzeit Bergisches Land vom 5.4.2022

Die Haltung der IHK verwundert eigentlich nicht, denn Gewerbe und Industrie müssten während der jahrelangen Bauzeit zwischen 2030 und 2040 mit erheblichen Zeitverlusten im Transportsektor rechnen, was zu einem Standortnachteil der hiesigen Wirtschaft führen würde. Dies sollte den Parteien zu denken geben, die sich die Wirtschaftsfreundlichkeit auf die Fahnen geschrieben haben und bisher eher auf der Seite der Befürworter des A3-Ausbaus stehen.

Hier die Pressemitteilung der Bergischen IHK vom 29.7.2021

Offener Brief der Mettmanner SPD-Kreistagsfraktion

Offener Brief der SPD-Kreistagsfraktion an Verkehrsminister Wissing

Am 4.3.2022 hat die SPD-Kreistagsfraktion Mettmann einen offenen Brief gegen den geplanten A3-Ausbau an Verkehrsminister Wissing mit Nachricht an den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, Udo Schiefner, und die NRW-Verkehrsministerin, Ina Brandes, geschrieben. Darin wird -ganz im Sinne von „3reicht!“- auf den fehlenden Bedarf und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt hingewiesen. Außerdem wird die Einrichtung der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) gefordert.

Offener Brief der SPD-Kreistagsfraktion Mettmann

Solinger Ratsbeschluss zum A3-Ausbau

Solinger Ratsbeschluss zum A3-Ausbau

Am 17.2.2022 hat sich der Solinger Stadtrat mit großer Mehrheit gegen den geplanten 8-spurigen Ausbau der A3 ausgesprochen. Die ursprüngliche Vorlage der Stadtverwaltung sah auch die Ablehnung der temporären Freigabe der Seitenstreifen (TSF) vor, weil auch dazu Eingriffe in die Landschaft erforderlich wären. In der Ergänzung zur Beschlussvorlage wird die TSF jedoch wieder als eine Möglichkeit zur Kapazitätserweiterung der A3 genannt falls die Erfordernis nachgewiesen wird. Allerdings unter der Voraussetzung, dass sie dauerhaft bestehen bleiben kann und nicht nur als Übergangslösung bis zum endgültigen Ausbau eingerichtet wird. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, das zwei Jahrzehnte alte und durch gute Erfahrungen mit vorhandenen Seitenstreifenfreigaben überholte Allgemeine Rundschreiben Straßen ARS 20/2002 aufzuheben, das die TSF nur im Vorgriff auf den endgültigen Ausbau zulässt.

Ursprüngliche Beschlussvorlage

Ergänzung zur Beschlussvorlage

Rheinische Post vom 22.2.2022: „A3-Ausbau: Gegner für Solinger Ansatz“

Ausschnitt aus der Ratssitzung

Die Beschlussvorlage einschl. Ergänzung wurde wie folgt angenommen:
33 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen