Erklärung von „Bündnis Verkehrsinitiativen“ zu den anstehenden Koalitionsverhandlungen in NRW
Schriftverkehr mit dem Bundesverkehrsministerium
Schriftverkehr mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV)
In einem Schreiben an Verkehrsminister Wissing und zur Kenntnisnahme an weitere Ministerien und den Verkehrsausschuss haben wir bezugnehmend auf Aussagen im Koalitionsvertrag zum Umgang mit dem Bundesverkehrswegeplan auf widersprüchliche Angaben zum Nutzen/Kosten-Verhältnis des A3-Ausbaus hingewiesen und vom Verkehrsministerium eine ausweichende Antwort bekommen, die uns zu einem weiteren Schreiben veranlasst hat.
Unser Schreiben an Verkehrsminister Wissing+Ministerien+Verkehrsausschuss vom 24.01.2022
Anlage: Nutzen-Kosten-Analyse
mit angebenen Zeitkosten im Bundesverkehrswegeplan
und angegebenen Zeitkosten in der Untersuchung zur temporären Seitenstreifenfreigabe
Antwortschreiben von Baudirektor Zangl vom BMDV vom 21.02.2022
Da diese Antwort viele Fragen offen lässt, haben wir noch einmal nachgehakt und auf Alternativen zum geplanten Ausbau in ökologischer und ökonomischer Hinsicht hingewiesen.
Sehr geehrter Herr Zangl,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 21.2.2022 auf unser Schreiben vom 24.1.2022.
In dem beigefügten Schreiben vom 31.3.2022 haben wir dargestellt, welche Abwägungen bezüglich des im Betreff genannten Ausbauprojektes im Zuge der anstehenden Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans unserer Meinung nach erforderlich wären. Dies müsste dann -wie im Koalitionsvertrag festgelegt- mit den Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden diskutiert werden. Da es sich um ein laufendes Projekt handelt, gilt die Aussage im Koalitionsvertrag: „Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte.“ Können Sie uns schon sagen, wann und in welcher Form diese Abstimmung erfolgen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Karl Wilhelm Bergfeld
Unser Schreiben an BDir Zangl+Ministerien+Verkehrsausschuss vom 31.3.2022
Die Bergische IHK bekräftigt NEIN zum A3-Ausbau
Die Bergische IHK bekräftigt ihre Ablehnung des A3-Ausbaus
Die Bergische Industrie- und Handelskammer hatte Mitte 2021 ihre Mitglieder zum achtspurigen A3-Ausbau in der geplanten Form befragt. Die 173 Unternehmen, die sich beteiligt hatten, hatten seinerzeit wie folgt abgestimmt:
38% für den geplanten Ausbau
62% gegen den geplanten achtspurigen Ausbau, davon
39% für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) und
23% für die Belassung des Ist-Zustandes.
In einem Artikel der Rheinischen Post vom 11.3.2022 erteilt sie dem A3-Ausbau nochmals eine Absage und plädiert stattdessen für die temporäre Seitenstreifenfreigabe:
„IHK verabschiedet sich von A3-Ausbau“
Auch in der WDR-Lokalzeit Bergisches Land hat die IHK ihre ablehnende Haltung zum A3-Ausbau deutlich gemacht:
Lokalzeit Bergisches Land vom 5.4.2022
Die Haltung der IHK verwundert eigentlich nicht, denn Gewerbe und Industrie müssten während der jahrelangen Bauzeit zwischen 2030 und 2040 mit erheblichen Zeitverlusten im Transportsektor rechnen, was zu einem Standortnachteil der hiesigen Wirtschaft führen würde. Dies sollte den Parteien zu denken geben, die sich die Wirtschaftsfreundlichkeit auf die Fahnen geschrieben haben und bisher eher auf der Seite der Befürworter des A3-Ausbaus stehen.
Offener Brief der Mettmanner SPD-Kreistagsfraktion
Offener Brief der SPD-Kreistagsfraktion an Verkehrsminister Wissing
Am 4.3.2022 hat die SPD-Kreistagsfraktion Mettmann einen offenen Brief gegen den geplanten A3-Ausbau an Verkehrsminister Wissing mit Nachricht an den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, Udo Schiefner, und die NRW-Verkehrsministerin, Ina Brandes, geschrieben. Darin wird -ganz im Sinne von „3reicht!“- auf den fehlenden Bedarf und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt hingewiesen. Außerdem wird die Einrichtung der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) gefordert.
Solinger Ratsbeschluss zum A3-Ausbau
Solinger Ratsbeschluss zum A3-Ausbau
Am 17.2.2022 hat sich der Solinger Stadtrat mit großer Mehrheit gegen den geplanten 8-spurigen Ausbau der A3 ausgesprochen. Die ursprüngliche Vorlage der Stadtverwaltung sah auch die Ablehnung der temporären Freigabe der Seitenstreifen (TSF) vor, weil auch dazu Eingriffe in die Landschaft erforderlich wären. In der Ergänzung zur Beschlussvorlage wird die TSF jedoch wieder als eine Möglichkeit zur Kapazitätserweiterung der A3 genannt falls die Erfordernis nachgewiesen wird. Allerdings unter der Voraussetzung, dass sie dauerhaft bestehen bleiben kann und nicht nur als Übergangslösung bis zum endgültigen Ausbau eingerichtet wird. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, das zwei Jahrzehnte alte und durch gute Erfahrungen mit vorhandenen Seitenstreifenfreigaben überholte Allgemeine Rundschreiben Straßen ARS 20/2002 aufzuheben, das die TSF nur im Vorgriff auf den endgültigen Ausbau zulässt.
Ursprüngliche Beschlussvorlage
Ergänzung zur Beschlussvorlage
Rheinische Post vom 22.2.2022: „A3-Ausbau: Gegner für Solinger Ansatz“
Ausschnitt aus der Ratssitzung
Die Beschlussvorlage einschl. Ergänzung wurde wie folgt angenommen:
33 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen