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Wissings Ultimatum / 3reicht!-Demo

Bundesverkehrsminister Wissing setzt den Ländern ein Ultimatum

Verkehrsminister Wissing hatte die Verkehrsminister der Bundesländer aufgefordert innerhalb von nur eineinhalb Wochen bis zum 28.4.2023 allen Autobahnprojekten in ihren Ländern zuzustimmen, die im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) von 2016 in die Priorität „Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung“ eingestuft sind, damit sie in das vorgesehene Planungsbeschleunigungsgesetz aufgenommen werden können. Dies sind allein in NRW 66 Ausbauprojekte. Wissing ignoriert dabei folgende Tatsachen:

  • Im Jahre 2021 wäre die vorgeschriebene Überprüfung des BVWP fällig gewesen, was schon vom damaligen Verkehrsminister Scheuer auf Ende 2023 verschoben wurde.
  • Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist keine Rede davon, dass auch der Neu- und Ausbau von Fernstraßen beschleunigt werden soll, sondern lediglich die Sanierung der bestehenden Straßen-Infrastruktur.
  • 2019 hat die große Koalition das Klimaschutzgesetz verabschiedet, dass vom Bundesverfassungsgericht 2021 nachträglich verschärft wurde. Danach ist jede Investition des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob sie mit den Klimaschutzzielen vereinbar ist.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat sich der Forderung Wissing widersetzt und die gesetzte Frist zunächst verstreichen lassen. Dann aber doch „zähneknirschend“ am 2.5.2023 zugestimmt. Für ihn gilt die Devise „Sanierung vor Ausbau der Straßen-Infrastruktur“. Bezüglich des A3-Ausbaus hat er in seinem Antwortschreiben gefordert als Alternative die temporäre Seitenstreifenfreigabe „in Betracht zu ziehen“.
Von der CDU gibt es Rückendeckung. „Eine realistische Gesamtbewertung war innerhalb der durch den Bund sehr knapp gesetzten Frist nicht möglich„, sagte am Freitag Oliver Krauß, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Krischer handele „im Interesse der Menschen hier in NRW„.
WDR Aktuelle Stunde am 28.4.2023
Tagesschau am 28.4.2023

Hier die neuste Entwicklung nach dem „Rückzieher“ von Oliver Krischer am 2.5.2023:
WDR Aktuelle Stunde am 3.5.2023
WDR Lokalzeit Bergisches Land am 3.5.2023

Im Vorfeld dieser Entscheidung und im Rahmen der bundesweiten Aktion „Wiesen und Wald statt Asphalt“ hat die Bürgerinitiative 3reicht! eine „Trassenwanderung“ längs der A3 in der Ohligser Heide veranstaltet um gegen den achtspurigen Ausbau und für eine intelligente Verkehrssteuerung zu demonstrieren.
WDR Aktuelle Stunde am 22.4.2023
WDR Lokalzeit Bergisches Land am 27.4.2023

Ampel-Koalition weicht Klimaschutz auf

Ampelkoalition vertagt den Klimaschutz

Beim Lesen des „Modernisierungspakets für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“, das nach der Marathonsitzung des Koalitionsausschusses herausgekommen ist, traut man seinen Augen nicht:

  • Das Klimaschutzgesetz (KSG) soll dahingehend aufgeweicht werden, dass die Verfehlung der jährlichen Klimaschutzziele im Sektor Verkehr durch die anderen Sektoren ausgeglichen werden kann. Es ist nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht, das 2021 das KSG im Sinne künftiger Generationen auf eine Verschärfung gedrängt hatte, dieses Spiel nicht billigt.
  • Für 144 Autobahn-Bauvorhaben soll „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben werden; dazu gehören alle, die im Bundesverkehrswegeplan in Kategorie VB-E „vordringlicher Bedarf, Engpassbeseitigung“ eingestuft sind. Dazu gehört bekanntlich auch der achtspurige Ausbau der A3 von Leverkusen bis Dinslaken. Es gibt allerdings einen Vorbehalt: „Die Festschreibung geschieht im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Einvernehmen mit dem jeweils betroffenen Land“ Hier werden wir den NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer beim Wort nehmen, der den A3-Ausbau vor einiger Zeit als überflüssig bezeichnet hat. Hier hat er die Möglichkeit die Ehre der GRÜNEN zu retten. In der Rheinischen Post vom 4.4.2023 hat Krischer deutlich Stellung bezogen; Zitat:
    „Offen gesagt habe ich kein Verständnis für die Prioritäten des Bundesverkehrs­ministers. Uns bröseln gerade die Autobahnbrücken unter den Reifen weg. Wenn der Bundesverkehrsminister nachprüfbar endlich genügend Personal und Geld für die Sanierung der Autobahnbrücken bereitstellt, ist die Landesregierung auch gerne bereit, sich mit den Ausbauprojekten des Bundes zu beschäftigen.“
    „Statt sich monatelang mit 144 Ausbauprojekten zu beschäftigen, hätte ich mal gerne eine Antwort auf die Frage, wie Herr Wissing 873 Autobahnbrücken allein in NRW in den nächsten zehn Jahren sanieren will.“
    Bleibt zu hoffen, dass er sich mit dieser Meinung in der schwarz-grünen Koalition durchsetzen kann.

Hier noch die hanebüchene Erklärung von FDP-Chef Lindner warum die Klimaschutzziele im Verkehrssektor nicht erreicht werden:
Lindner bei Maybrit Illner am 30.3.2023
Herr Wissing darf also nach Lindners Meinung weiter gegen das KSG verstoßen, weil die Bürger das so wollen.
Als sofort wirksame „Push-Maßnahmen“ wären dagegen z.B. ein Tempolimit von 100 km/h und Sonntagsfahrverbote erforderlich, so lange bis „Pull-Maßnahmen“ wie Antriebswende und attraktiver öffentlicher Verkehr wirksam werden. Es ist zu hoffen, das es genügend „Abweichler“ gibt, um die Änderung des KSG zu verhindern oder das Bundesverfassungsgericht die vorzeitige Änderung des Gesetzes für unzulässig erklärt. Denn im derzeit gültigen KSG ist in §4 (7) festgelegt, dass die Aufhebung der Grenzwerte für die einzelnen Sektoren frühestens 2031 erfolgen kann. Zitat:
„(7) Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag im Jahr 2028 einen Bericht zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union sowie zu technischen Entwicklungen vorlegen. In dem Bericht wird die Bundesregierung auch untersuchen, ob in der Zeit ab dem Jahr 2031 im Lichte dieser Entwicklungen auf die Zuweisung von zulässigen Jahresemissionsmengen für einzelne Sektoren verzichtet werden kann. In diesem Fall legt die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vor.“

Wer es noch nicht getan hat, kann hier die Forderung von Fridays For Future nach einem Rücktritt von Verkehrsminister Wissing unterstützen:
https://weact.campact.de/petitions/verkehrsminister-wissing-treten-sie-zuruck-1

Das Umweltbundesamt bestätigt die Unfähigkeit von Verkehrsminister Wissing

Totalversager Wissing

Der Bundesverkehrsminister verstößt gegen das Bundesklimaschutzgesetz indem im Verkehrssektor nicht nur die zulässigen Emissionsgrenzwerte für 2022 überschritten wurden, sondern sich zusätzlich die CO2-Emissionen sogar noch erhöht haben. Hier das vernichtende Urteil des Bundesumweltamtes:

„Im Verkehr wurden im Jahr 2022 rund 148 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die Treibhausgasemissionen dieses Sektors rund 1,1 Millionen Tonnen (0,7 Prozent) über dem Wert von 2021 und rund neun Millionen. Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2022 zulässigen Jahresemissionsmenge von 138,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Der Verkehr ist der einzige Sektor, der gleichzeitig sein Ziel verfehlt und einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Trotz der besonders hohen Kraftstoffpreise im Jahr 2022 und der befristeten Einführung des 9-Euro-Tickets im ÖPNV sind die Emissionen des Straßenverkehrs wieder gestiegen. Nachdem die Corona-Einschränkungen weitgehend aufgehoben wurden, hat der Pkw-Verkehr wieder leicht zugenommen. Außerdem wurden die hohen Kraftstoffpreise durch den „Tankrabatt“ gemindert. Obwohl 2022 bei den Neuzulassungen von Elektroautos ein Rekordjahr war, reicht der Zuwachs nicht aus, um die Zunahme der Emissionen auszugleichen.“
(aus: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/uba-prognose-treibhausgasemissionen-sanken-2022-um )

Dieser Minister schadet nicht nur der Verkehrswende in Deutschland, sondern mit seiner Forderung nach der Neuzulassung von Verbrenner-PKWs mit E-Fuels nach 2035 auch dem Ansehen Deutschlands als verlässlicher Partner in der EU. Statt Wissing zu entlassen steht der Bundeskanzler ihm neuerdings auch noch bei. Vielleicht kann die Petition von Fridays For Future „Verkehrsminister Wissing – treten Sie zurück!“ wenigstens etwas Druck auf die Koalition ausüben:
https://weact.campact.de/petitions/verkehrsminister-wissing-treten-sie-zuruck-1?share=0b7d7a29-13ef-456a-81b7-cf71ac5044c3&source=email-share-button&utm_medium=recommendation&utm_source=email

Machbarkeitsstudie zur Seitenstreifen-Freigabe liegt vor

Die Machbarkeitsstudie zur temporären Seitenstreifen-Freigabe liegt vor

Schon Anfang 2020 wurde von NRW-Verkehrsminister Wüst die damals zuständige Straßen.NRW beauftragt eine Machbarkeitsstudie für eine temporäre Seitenstreifen-Freigabe (TSF) zwischen Hilden und Leverkusen zu erstellen. Im Juni 2022 lag die Studie vor, wurde jedoch von der inzwischen zuständigen Autobahn GmbH nicht öffentlich gemacht und erst im Dezember 2022 als Entscheidungsvorlage dem Bundesverkehrsminister übergeben. Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass die TSF mit vertretbarem Aufwand machbar ist. Die wesentlichen Punkte sind folgende:

  • Die Fahrbahnen sind auf ganzer Strecke einschließlich der 20 Unterführungen unter anderen Verkehrswegen breit genug zur Einrichtung einer TSF.
  • Auf ganzer Fahrbahnbreite einschließlich der Seitenstreifen ist eine ausreichende Tragfähigkeit für Schwerlastverkehr gegeben.
  • Von den 16 Brücken über andere Verkehrswege sind nach derzeitigem Stand 5 Brücken zu erneuern bzw. zu verbreitern.
  • 27 zusätzliche Nothaltebuchten sind einzurichten.
  • Zusätzliche Ein- und Ausfädelungsstreifen bzw. Verlängerungen müssen im Bereich Dreieck Langenfeld, Anschlussstelle Solingen/Langenfeld, Rastanlage Ohligser Heide und Rastplatz Reusrather Heide außen angebaut werden.
  • Für diese Maßnahmen wird auf jeden Fall ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.
  • Die geschätzten Baukosten liegen bei 43 – 59 Mio. €, je nachdem, wie viele Brücken zusätzlich saniert werden müssen.
  • Z.Z. geht man davon aus, dass durch die TSF keine zusätzlichen Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich sind.
  • Die Inbetriebnahme eines ersten Teilabschnitts kann danach bis 2027 erfolgen, die komplette Strecke bis 2029.
    Aber vielleicht hilft da die Anwendung des Planungsbeschleunigungsgesetzes.

WDR Lokalzeit Bergisches Land am 31.1.2023
WDR Aktuelle Stunde am 2.2.2023

Die komplette Machbarkeitsstudie TSF

In der Studie wird allerdings mehrfach die altbekannte Argumentation der Autobahn GmbH wiederholt, dass eine TSF nur möglich im Vorgriff auf den endgültigen Ausbau ist. Dabei beruft sich die Autobahn GmbH auf das über zwei Jahrzehnte alte „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ARS 20/2002“. Inzwischen wurde durch zahlreiche verkehrswissenschaftliche Untersuchungen belegt, dass bei der TSF durch Verstetigung des Verkehrs der Fahrzeugdurchsatz erhöht und das Unfallrisiko verringert wird.
Aktuelle Argumentationshilfe für eine dauerhafte TSF kommt von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), also der Institution, die für die Richtlinien im Straßenbau zuständig ist. Ende 2022 sind die „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen (E Klima 2022)“ veröffentlicht worden. Besonders interessant ist im Anhang der Steckbrief zu den RAA (Richtlinie zur Anlage von Autobahnen). Dort heißt es unter anderem:

„Treibhausgas (THG)-Emissionen und Energieverbrauch sind von den dort gefahrenen Geschwindigkeiten und Fahrmodi abhängig“; (sprich: Wir brauchen eine Geschwindigkeitsreduzierung.)

„Das deutsche Autobahnnetz ist weitgehend realisiert. Schwerpunkte sind die Instandsetzung und Erhaltung des bestehenden Netzes“; (das spricht für sich.)

„Temporäre Seitenstreifenfreigaben und intelligente Verkehrssteuerungssysteme können den Verkehrsfluss verstetigen und im Einzelfall Ausbaubedarf reduzieren“; (der Satz könnte von uns sein. Also keine Rede mehr davon, dass die TSF nur im Vorgriff auf einen endgültigen Ausbau möglich ist.)

„Der Neu- und Ausbau von Autobahnen erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, wobei die Vorgaben vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaschutzziele regelmäßig überprüft werden sollen.“

„In einer THG-Gesamtbetrachtung sind induzierte Verkehre mit einzubeziehen.“

Ebenfalls von der FGSV wurde 2015 das überarbeitete „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS 2015“ herausgegeben. Darin sind explizit zwei- und dreispurige Fahrbahnen mit TSF als Planungsmöglichkeit für eine dauerhafte Lösung aufgeführt. Die darin enthaltene Tabelle 2 zeigt auch, dass die Kapazitäten von vierspuriger Fahrbahn und dreispuriger Fahrbahn mit TSF gar nicht weit auseinander liegen. Wobei die Baukosten nach heutigen Preisen bei  10 zu 1 liegen dürften.

Schlussbemerkung:
Für die Bürgerinitiative „3reicht!“ ist die temporäre Seitenstreifen-Freigabe nach wie vor nur die zweitbeste Lösung nach der Belassung des derzeitigen Zustands mit telematischer Steuerung zur Strecken- und Netzbeeinflussung. Auch die Dauerzählstellen der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) zeigen nicht die von der Autobahn GmbH beschworene Verkehrszunahme auf der A3 zwischen Opladen und Hilden:

 

Auch IHK Düsseldorf für Seitenstreifenfreigabe

Auch die IHK Düsseldorf spricht sich für die temporäre Seitenstreifen-Freigabe statt des 8-spurigen Ausbaus aus

 

Wie schon die Bergische IHK im März 2022 spricht sich jetzt auch die IHK Düsseldorf in einem Brief an Verkehrsminister Wissing gegen den 8-spurigen Ausbau und für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) aus:

Pressemitteilung der IHK vom 3.1.2023
Rheinische Post vom 4.1.2023
Lokalzeit Bergisches Land vom 4.1.2023

Für die IHK stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund, die wir auch teilen. Zum einen die vielfach höheren Baukosten des 8-spurigen Ausbaus gegenüber einer temporären Seitenstreifen-Freigabe ohne wesentlich größere Kapazitätssteigerung, vor allem aber die Verlustzeiten im Wirtschaftsverkehr  während der mindestens 10-jährigen Bauzeit für den geplanten Ausbau. Die genannten Kosten für den Ausbau (ca. 300 Mio.€)  und die Realisierung der TSF (ca. 30 Mio.€) haben wir ebenso ermittelt und können sie bestätigen.

Insofern deckt sich die Auffassung der IHK mit unseren eigenen Überlegungen zu diesen Alternativen. Für uns stehen allerdings die Umweltaspekte im Vordergrund. Nicht unerwähnt lassen möchten wir erzielbare Umweltschonungen. So werden ca. 22 ha Flächen auch mit Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Naherholungsgebieten weniger beansprucht. Auch das haben wir in die Bewertung mit einbezogen. Unsere gesamten Überlegungen haben wir in einer Tabelle zusammengestellt.
Soweit unsere Anmerkungen zum Anschreiben beider IHK’s an Verkehrsminister Wissing.

Bereits am nächsten Tag hat die Autobahn GmbH auf den Vorstoß der IHK in gewohnter Weise reagiert und lehnt die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) als Dauerlösung ab:

Lokalzeit Düsseldorf vom 5.1.2023

Dabei beruft sie sich auf das inzwischen über 20 Jahre alte „Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ARS 20/2002“, wonach eine TSF nur als vorübergehende Maßnahme bis zum endgültigen Ausbau möglich ist, obwohl mittlerweile mehrere wissenschaftliche Untersuchungen an vorhandenen Seitenstreifenfreigaben vorliegen, die belegen, dass durch eine TSF nicht nur der Verkehrsfluss verbessert wird, sondern auch die Unfallgefahr verringert wird. Bereits im Jahre 2020 wurde „Straßen NRW“ (heute: „Autobahn GmbH“) vom damaligen NRW-Verkehrsminister Wüst mit einer Machbarkeitsstudie zur TSF beauftragt. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse!

Krischer erklärt den A3-Ausbau für überflüssig

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer äußert sich zum BVWP 2030 und zum A3-Ausbau

In einem Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger hat der NRW-Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer den Vorrang von Sanierung vor Neu- und Ausbau von Autobahnen betont und speziell den A3-Ausbau als überflüssig bezeichnet. Außerdem fordert er Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf zügig die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Angriff zu nehmen:
Zusammenfassung der Aussagen von Oliver Krischer im Kölner Stadtanzeiger

Auch in der ZDF-Heute-Show am 16.12.2022 wurde die Borniertheit der FDP in Person von Wissing und Lindner bezüglich Autoverkehr satirisch verarbeitet:
Ausschnitt aus der Heute-Show