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Digitaler Infomarkt der Autobahn GmbH

Digitaler Infomarkt der Autobahn GmbH vom 15. – 19.3.2021

Wir waren uns darüber im Klaren, dass der Infomarkt eine Werbeveranstaltung der Autobahn GmbH für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für den geplanten achtspurigen Ausbau der A3 war. Trotzdem oder gerade deswegen haben sich die Gegner der Planung zahlreich mit unseren guten Argumenten daran beteiligt, um den Widerstand in der Bevölkerung deutlich zu machen.
Die Diskussionen in der Kommentarfunktion sind noch online auf der Homepage des Infomarktes unter: https://a3-infomarkt.de/

Presseecho vor dem Infomarkt:
Kölner Stadtanzeiger vom 13.3.2021
Rheinische Post vom 10.3.2021
Kommentar dazu von Redakteur Stephan Meisel am 10.3.2021

Presseecho nach dem Infomarkt:
Kölner Stadtanzeiger vom 20.3.2021

Pressemitteilung der Autobahn GmbH vom 20.3.2021
Pressemitteilung der Bürgerinitiative „3reicht!“ vom 20.3.2021

Unter dem Eindruck des Infomarktes hat Karl Wilhelm Bergfeld eine Glosse verfasst:
„Der Ausbau der A3 – Ein Blick in die Zukunft – Ein Horrorszenario mit glücklichem Ausgang“

Rechnet die Autobahn GmbH die Seitenstreifenfreigabe absichtlich schlecht ?

Rechnet die Autobahn GmbH die temporäre Seitenstreifenfreigabe absichtlich schlecht?

Anfang 2020 hat Straßen.NRW (jetzt: Autobahn GmbH) von NRW-Verkehrsminister Wüst den Auftrag erhalten, eine Machbarkeitsstudie zur temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) zu erstellen. Im Dialogforum wurde den Teilnehmern ein erster Zwischenstand mit dem Ergebnis einer „ersten verkehrstechnischen Untersuchung“ vorgestellt, wonach die TSF den Verkehrsfluss lediglich um 18% verbessern würde, der achtspurige Ausbau jedoch um 85%. Da dieses Ergebnis allen bisher vorliegenden Studien zur TSF widerspricht, versucht die Bürgerinitiative seit Wochen diese „erste verkehrstechnische Untersuchung“ von der Autobahn GmbH zu bekommen, wird jedoch von Woche zu Woche vertröstet.
Hier der Email-Verkehr mit der Autobahn GmbH
Zwischenzeitlich wurde das o.g. Untersuchungsergebnis auch kommentarlos in der lokalen Presse veröffentlicht:
Rheinische Post / Ausgabe Hilden vom 26.2.2021
Kommentar von Tobias Dupke dazu vom 26.2.2021
Rheinische Post / Ausgabe Langenfeld vom 27.2.2021
Unsere Zweifel daran, ob überhaupt eine verkehrswissenschaftlich basierte Untersuchung durchgeführt wurde, begründen wir mit der Diskrepanz zwischen dem von der Autobahn GmbH vorgelegten Ergebnis und Untersuchungen der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die im Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) veröffentlicht sind. Danach ist die Kapazität einer TSF lediglich 14% schlechter als ein 8-spuriger Ausbau, und nicht 67% schlechter wie es die veröffentlichten Zahlen der Autobahn GmbH suggerieren:
Ergebnis der „ersten verkehrstechnischen Untersuchung“ der Autobahn GmbH
Tab.2 aus „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)
Der Verdacht ist also nicht unbegründet, dass die Autobahn GmbH mit den veröffentlichten Prozentzahlen versucht die TSF schlecht zu reden, um die Akzeptanz für den 8-spurigen Ausbau in der Bevölkerung zu erhöhen.

Anfrage der GRÜNEN bezüglich Seitenstreifenfreigabe

Kleine Anfrage der GRÜNEN im NRW-Landtag zur temporären Seitenstreifenfreigabe

Straßen.NRW (jetzt: Autobahn GmbH) hatte zugesagt bis zum Herbst 2020 eine Machbarkeitsstudie zur temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) zwischen Leverkusen und Hilden vorzulegen, die vom NRW-Verkehrsminister beauftragt wurde. Die Frage nach dem Grund der Verzögerung ist mehr als gerechtfertigt:
Kleine Anfrage der GRÜNEN vom 9.2.2021
In der 2. Sitzung des Dialogforums wurde von einem Zwischenstand der Machbarkeitsstudie berichtet, wonach -nicht nachvollziehbar- die Verbesserung des Verkehrsflusses wie folgt bewertet wurde:

  • geplanter 8-spuriger Ausbau         = 85% Verbesserung
  • temporäre Seitenstreifenfreigabe = 18% Verbesserung

Dies widerspricht allen bisherigen verkehrswissenschaftlichen Erkenntnissen! (siehe auch: Unsere Argumente)

2. Sitzung des Dialogforums

2. Sitzung des Dialogforums am 19.01.2021 als Video-Konferenz

Hier unsere Pressemitteilung vom 21.1.2021:
In der 2. Online-Sitzung des Dialogforums haben sich in erster Linie die Gegner
des geplanten Ausbaus mit kritischen Fragen zu Wort gemeldet.
Auf die Frage, warum im Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
nicht wie gesetzlich vorgeschrieben „vernünftige Alternativen“ zum
konventionellen Ausbau untersucht wurden, konnten die anwesenden
Mitarbeiter der Autobahn GmbH (früher: Straßen.NRW) nicht beantworten.
Das vorgelegte Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die
Verkehrsprognosen des BVWPs sogar noch übertroffen werden. Auf Nachfrage
wurde zugegeben, dass folgende für eine Zukunftsprognose wesentliche
Einflussparameter keine Berücksichtigung gefunden haben:
• die politisch gewollte Mobilitätswende (Schiene statt Straße)
• Klimaschutz, Erforderliche CO2-Einsparung auch im Straßenverkehr
(Steigerung der CO2-Bepreisung)
• Verringerung des Pendlerverkehrs durch Homeoffice, RRX im 15-
Minuten-Takt, Fahrradschnellwege und Carsharing.
Daher drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um ein sogenanntes
„Gefälligkeitsgutachten“ handelt, um die Notwendigkeit des achtspurigen
Ausbaus zu beweisen.

Wie beim Beteiligungstermin für die Träger öffentlicher Belange wurden
nochmals die möglichen Ausbauvarianten aus Sicht der Planer vorgestellt. Aus
Sicht der Ausbaugegner gibt es keine umweltverträglich Lösung, denn es
werden Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen vernichtet bzw.
eingeschränkt. Auf Nachfrage, was denn Vorrang bei der Wahl der Varianten
habe: Umweltbelange oder das technische Regelwerk für den Straßenbau,
wurde nur ausweichend geantwortet.

Die Machbarkeitsstudie für die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) war
ursprünglich für Herbst 2020 zugesagt. Jetzt wurde von der Autobahn GmbH
nur ein „Sachstand“ vorgetragen, der in erster Linie aus einer Aufzählung der
Probleme bestand. Obwohl es noch keine detaillierte Untersuchung gibt, kommt
man zu dem Schluss, dass eine TSF kaum Vorteile gegenüber dem Status quo
bringt.
Von Seiten der Bürgerinitiative wurde darauf hingewiesen, dass es in
Deutschland inzwischen ca. 500 km gut funktionierende TSF gibt und
Untersuchungen gezeigt haben, dass dort nicht nur der Verkehrsfluss
verbessert wurde, sondern auch die Unfallzahlen zurückgegangen sind.
Außerdem sieht die BI einen Interessenkonflikt darin, dass die
Machbarkeitsstudie von den Planern erstellt wird, die an dem Planungsauftrag
für den großen achtspurigen Ausbau interessiert sind und nicht von einem
unabhängigen Institut.
Fazit:
Die Autobahn GmbH wird solange den achtspurigen Ausbau planen bis der
Bedarfsplan zum BVWP geändert wird und der kann nur (und muss!) durch den
Bundestag geändert werden.

Rheinische Post vom 23.1.2021: A3-Gegner sprechen von „Gefälligkeitsgutachten“

Leverkusen macht parteiübergreifend mobil gegen oberirdische Autobahnausbauten

Rheinische Post vom 20.1.2021

Gemeinsamer Antrag zum Autobahnausbau in Leverkusen im Wortlaut

Es wäre sicher hilfreich im gemeinsamen Kampf für eine Änderung des Bedarfsplans bezüglich des Ausbaus der A3, wenn die übrigen Anrainerstädte eine ähnliche Drohkulisse durch überparteilichen Ratsbeschluss aufbauen. Z.B. in folgender Form:

Sollte das Bundesverkehrsministerium bei der Bedarfsplanüberprüfung an seiner Ausbauplanung als achtspurigem Regelquerschnitt festhalten, verkauft die Stadt insbesondere weder Flächen an Bund oder Land bzw. an andere mit dem Autobahnbau befasste Gesellschaften, noch stellt sie Flächen für Baustelleneinrichtungen, Ersatztrassen, Umleitungsmaßnahmen etc. bereit, und schöpft alle möglichen Rechtsmittel aus, um eine Bereitstellung zu verhindern. Jegliche weitere planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten durch die Stadt  erfolgt ausschließlich auf Beschluss des Rates.